Rechtsgebiete
Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht sind die Vertretung von Patienten bei Arztfehlern sowie die rechtliche Beratung und Begleitung in der Übergabe von Arztpraxen unter Ärzten.
Das Medizinrecht wird von den Rechtsanwälten Martin Vater und Steffen Kernchen betreut.
Arzt & Patient
Im Verhältnis zwischen Arzt und Patient sind wir Patientenanwälte. Wir beraten bei Arztfehlern, insbesondere
in der Höhe des Schmerzensgeldes, des Erwerbschadens, der Haushaltshilfeentschädigung, des Angehörigengeldes gemäß § 844 Abs. 3 BGB, bei Mehrbedarf. Wir sind auf die umfangreiche Geltendmachung des gesamten Schadensersatzes spezialisiert.
Verträge unter Ärzten
Im Hinblick auf die Vertragsgestaltung
unter Ärzten beraten wir


