Rechtsgebiete
Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
Arzt & Patient
Im Verhältnis zwischen Arzt und Patient sind wir Patientenanwälte. Wir beraten bei Arztfehlern, insbesondere
in der Höhe des Schmerzensgeldes, des Erwerbschadens, der Haushaltshilfeentschädigung, des Angehörigengeldes gemäß § 844 Abs. 3 BGB, bei Mehrbedarf. Wir sind auf die umfangreiche Geltendmachung des gesamten Schadensersatzes spezialisiert.
Verträge unter Ärzten
Im Hinblick auf die Vertragsgestaltung
unter Ärzten beraten wir