Aktuelles
Messfehler
Wer geblitzt wurde, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Um die Unschuld zu beweisen, sind Messdaten der „Blitzer“ erforderlich, die oftmals nicht erfasst und auch nicht den Verteidigern zur Verfügung gestellt werden. Mit seiner aktuellsten Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof Saarland für Klarheit gesorgt: Demnach seien Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben. Mit dieser Entscheidung spricht vieles dafür, dass entsprechende Geschwindigkeitsmessungen nicht mehr verwertet werden können und Bußgeldverfahren deshalb eingestellt werden müssen. Sollten Sie betroffen sein, werden wir Ihnen jederzeit behilflich sein.